Flächendeckende AU-Maßnahmen mit Wasserschutzwirkung -Auswahl

Die Laufzeit der Maßnahmen beträgt in der Regel fünf Jahre.

blaues dreieck BV 2  emissionsarme Gülleausbringung

blauer punkt nur selbst erzeugter Wirtschaftsdünger
roter punkt Fördersatz: 25 €/m³ nachweislich ausgebrachter Wirtschaftsdüngermenge - die dem Standard-Wirtschaftsdüngeranfall einer GVE entspricht, jedoch nicht mehr als 40 € je ha LN des Betriebes

blaues dreieck BS 1  Einjähriger         Blühstreifen

blauer punkt mind. 6 m  und max. 30 m Breite bzw. max. 2 ha auf Ackerflächen oder Randstreifen blauer punkt Aussaat bis 15.4. blauer punkt kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln roter punkt Fördersatz 700 €/ha zzgl. 100€/ha bei Imkerbeteiligung

blaues dreieck

BS 2 Mehrjähriger         Blühstreifen blauer punkt Maßnahmen wie BS 1 blauer punkt zusätzlicher Pflegeschnitt auf 30 % bis max. 70 % jeder Blühfläche/jedes Blühstreifens ist Pflicht (häckseln oder schlegeln) vom 1.9.-1.4. roter punkt Fördersatz 875 €/ha zzgl. 100€/ha bei Imkerbeteiligung

blaues dreieck

AL 2.1
Zwischenfruchtanbau/    Untersaat

blauer punkt Auf mind. 5% der Ackerfläche blauer punkt Maßnahmenzeitraum Aussaattermin im Antragsjahr. bis 15.02. blauer punkt Aktive Aussaat blauer punkt Anrechenbar Greening blauer punkt Keine Förderung in Gebieten, in denen Zwischenfruchtanbau verpflichtend vorgeschrieben ist (Wasserschutzgebietsverordnung)
roter punkt Fördersatz 75 €/ha

blaues dreieck

GL 1 Extensive Grünland-bewirtschaftung, handlungsorientiert

blauer punkt  Keine mineralischen Düngemittel, die Stickstoff enthalten blauer punkt  keine Pflanzenschutzmittel blauer punkt keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung roter punkt Fördersatz 170€/ha

blaues dreieck

GL 5  Extensive Grünlandbewirtschaftung, ergebnisorientiert

blauer punkt Es müssen ständig mindestens vier bzw. sechs bzw. acht Kennarten aus dem niedersächsischen Katalog nachgewiesen werden  blauer punkt Die Flächen sind mindestens einmal in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September zu nutzen   roter punkt Fördersatz je nach Artenzahl 190/220/310 €/ha
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BS 71 Grünstreifen zum Schutz von
Wassererosion und von Gewässer

Erosionsschutzstreifen

blauer punkt Streifen von 6-30 m Breite sind bis zum 30.04. mit einer Saatmischung mit überwiegendem Grasanteil zu bestellen blauer punktPflanzenschutz und Düngung (bis auf Kalkung) sind untersagt blauer punkt Nutzung ist zulässig blauer punkt Fläche wird nach dem fünfjährigen Verpflichtungszeitraum kein Dauergrünland  roter punkt Fördersatz 760 €/ha
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BS 72 Grünstreifen zum Schutz von
Wassererosion und von Gewässer

Gewässerschutzstreifen

blauer punkt Auflagen wie BS 71  roter punkt Fördersatz 540 €/ha

 
  Antragsformulare
Antragsformulare  


Weitere Fördermaßnahmen sowie die Antragsformulare finden Sie auf Ihrer ANDI-CD oder auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums.